Allgemeine Verkaufsbedingungen

Artikel 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für Bestellungen bei SK-Benelux BV und für alle Angebote und Vereinbarungen, an denen SK-Benelux BV beteiligt ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von SK-Benelux BV akzeptiert.

Artikel 2 Vertragsabschluss
1. Vereinbarungen und weitere Vereinbarungen, die nicht schriftlich getroffen wurden, sind für SK-Benelux BV nur nach schriftlicher Bestätigung durch SK-Benelux BV bindend.
2. Die Verpflichtungen von SK-Benelux BV gehen nie weiter als von SK-Benelux BV schriftlich bestätigt.

Artikel 3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle schriftlichen Angebote von SK-Benelux BV sind unverbindlich und gültig für 14 Tage nach dem Datum, sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, erlischt das Angebot, es sei denn, es wurde schriftlich eine Verlängerung des Angebots vereinbart. Nach Ablauf des Angebots ist SK-Benelux BV berechtigt, das Angebot zu ändern.
2. Das Angebot basiert auf den Angaben des Auftraggebers, wobei sich SK-Benelux BV auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen kann.
3. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn sowohl der Kunde als auch SK-Benelux BV die Annahme des Angebots schriftlich unterzeichnet haben, im Folgenden als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet.

Artikel 4 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Kunde wird SK-Benelux BV stets rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages nützlich und erforderlich sind, und eine umfassende Zusammenarbeit leisten.
2. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der SK-Benelux BV bereitgestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen.
3. Verzögert sich die Ausführung des Vertrages, weil der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Artikel 4.1 nicht nachkommt oder die vom Kunden bereitgestellten Informationen nicht den Bestimmungen von Artikel 4.2 entsprechen, gehen die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggeber und SK-Benelux BV ist berechtigt, dadurch notwendig gewordene Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.

Artikel 5 Vollstreckung
1. SK-Benelux BV verpflichtet sich bei der Ausführung des Vertrags nach besten Kräften und wird diesen Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Anforderungen an eine gute Ausführung ausführen.
2. SK-Benelux BV wird die vernünftigen Wünsche des Kunden bei der Ausführung des Vertrages so weit wie möglich berücksichtigen, sofern dies nach Ansicht von SK-Benelux BV einer ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages förderlich ist.
3. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, hat SK-Benelux BV das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.

Artikel 6 Änderungen und Mehrarbeiten
1. Die Parteien können zwischenzeitlich vereinbaren, dass Ansatz und Umfang der Vereinbarung und/oder die daraus resultierenden Aktivitäten erweitert oder geändert werden. Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich nur dann von SK-Benelux BV durchgeführt, wenn eine schriftliche weitere Vereinbarung von den Parteien unterzeichnet wurde.
2. Diese Mehrarbeit wird vom Auftraggeber nach den üblichen Sätzen von SK-Benelux BV vergütet.
3. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Änderungen der Arbeiten gemäß Artikel 6.1 den vereinbarten oder erwarteten Zeitpunkt der Vertragserfüllung beeinflussen können.
4. Wenn nach Meinung von SK-Benelux BV eine Änderung in der Umsetzung von
die Vereinbarung notwendig ist, um die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, ist SK-Benelux BV berechtigt, diese Änderung in Angemessenheit und Billigkeit vorzunehmen.

Artikel 7 Gebühr
1. Die Parteien können bei Vertragsabschluss einen Stundensatz oder ein Festhonorar vereinbaren.
Artikel 8 Preis und Zahlung
1. Die Zahlung durch den Auftraggeber hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung per Überweisung auf ein von SK-Benelux BV zu benennendes Bankkonto zu erfolgen.
2. Der Auftraggeber hat 50 % des vereinbarten Honorars im Voraus zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
3. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug.SK-Benelux BV ist berechtigt, die Forderung abzutreten, in diesem Fall ist auch der Kunde dazu verpflichtet zusätzlich zu dem zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Gesamtbetrag eine Entschädigung zu zahlen
Inkassokosten, deren Höhe auf 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags festgesetzt wird, sowie etwaige Rechtskosten.
4. Wenn der Auftraggeber einer Rechnung von SK-Benelux BV widerspricht, wird der Auftraggeber dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mitteilen. Der Auftraggeber hat bis zu 14 Tage nach Rechnungsdatum Zeit, diesen Einwand schriftlich zu begründen. Wenn der Kunde dem Obigen nicht nachgekommen ist, gilt die Rechnung als akzeptiert.
5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 9 Fristen
Die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag zu kündigen oder den Kauf oder die Bezahlung von Dienstleistungen abzulehnen, es sei denn, er hat schriftlich eine angemessene Frist für die Lieferung gesetzt und SK-Benelux BV hat ihre Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist erfüllt diese Zeit auch nicht.

Artikel 10 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen von SK-Benelux BV ausgesetzt. In diesem Fall ist SK-Benelux BV verpflichtet, so schnell wie möglich zu liefern. Höhere Gewalt ist gleichzusetzen mit unvorhergesehenen Umständen in Bezug auf Personen und/oder Material, die SK-Benelux BV bei der Ausführung des Vertrags verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags daher unmöglich ist oder werden kann in einem solchen Umfang erschwert und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass eine unverzügliche Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise von SK-Benelux BV nicht erwartet werden kann.
Als solche Umstände gelten: behördliche Maßnahmen, Betriebs-, Verkehrs- und/oder Transportstörungen, Störungen in der Anlieferung eines Fertigerzeugnisses, Roh- und/oder Hilfsstoffe, Krankheit des eingesetzten Personals, Streik, Aussperrung, Behinderung durch Dritte, beiderseits unvorhergesehene technische Komplikationen etc. Wenn SK-Benelux BV seine Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist SK-Benelux BV berechtigt, die bereits gelieferte Ware separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es sich um eine separate Transaktion handelte.

Artikel 11 Haftung
1. Sofern dies nach niederländischem Recht nicht möglich ist, ist die Haftung von SK-Benelux BV auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von seiner Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Sollte diese Versicherung aus welchen Gründen auch immer keine Zahlung leisten, ist jede Haftung auf den Ersatz des direkten Schadens bis maximal zur Höhe der bis zum Zeitpunkt des Fehlers deklarierten Vertragssumme beschränkt.
2. Die Gesamthaftung von SK-Benelux BV wegen zurechenbarer Vertragsverletzung ist auf den Ersatz des direkten Schadens beschränkt
bis maximal in Höhe der bis zum Zeitpunkt des Fehlers deklarierten Auftragssumme.
3. Bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 1 Jahr ist die Vergütung auf maximal das 1-fache des Jahreshonorars begrenzt.
4. Die Haftung von SK-Benelux BV wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung tritt nur ein, wenn der Kunde SK-Benelux BV unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und SK eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt -Benelux BV versäumt es weiterhin schuldhaft, die Verpflichtungen auch nach Ablauf dieser Frist zu erfüllen.
5. SK-Benelux BV haftet nicht für Schäden, die durch das Versäumnis des Auftraggebers entstehen, rechtzeitig korrekte Informationen bereitzustellen, die SK-Benelux BV seiner Meinung nach für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages benötigt.
6. Abgesehen von der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Haftung haftet SK-Benelux BV in keiner Weise für Schadensersatz gegenüber dem Kunden und/oder Dritten, unabhängig davon, auf welchem Grund eine Klage beruhen würde.
7. Ein Anspruch erlischt in jedem Fall, wenn SK-Benelux BV nicht innerhalb eines Jahres nach Entdeckung eines Ereignisses oder Umstands, der eine Haftung begründet oder begründen könnte, schriftlich über den Anspruch informiert wurde.

Artikel 12 Stornierung
SK-Benelux BV behält sich das Recht vor, Vereinbarungen ganz oder teilweise zu kündigen, wenn sich Gesetze, Vorschriften, Rechtsprechung oder (halb-)staatliche Richtlinien ändern, deren Einhaltung vernünftigerweise nicht mehr von SK-Benelux BV erwartet werden kann. In solchen Fällen muss SK-Benelux BV den Kunden schriftlich über die Stornierung informieren. Dieser hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel 13 Kündigung
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, oder gegen Zahlung des geschuldeten Betrags bis zum ursprünglichen Vertragsende, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlung vereinbart.

Artikel 14 Anwendbares Recht
Für alle Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.

Artikel 15 Streitigkeiten
1. Alle Streitigkeiten zwischen SK-Benelux BV und dem Kunden, die sich aus dieser Vereinbarung oder daraus resultierenden Vereinbarungen und Urkunden ergeben können, werden in erster Instanz durch Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Zeeland-West beigelegt. Brabant.
2. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 16 Schlussbestimmung
1. SK-Benelux BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt immer die zuletzt registrierte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Für den Fall, dass sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder vernichtet erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Anstelle der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmung(en) tritt dann eine rechtswirksame Bestimmung, die der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmung(en) nach Inhalt, Sinn und Wirkung am nächsten kommt.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SK-Benelux BV zu übertragen.

Artikel 1 Geltungsbereich
1. Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für Bestellungen bei SK-Benelux BV und für alle Angebote und Vereinbarungen, an denen SK-Benelux BV beteiligt ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Etwaige Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von SK-Benelux BV akzeptiert.

Artikel 2 Vertragsabschluss
1. Vereinbarungen und weitere Vereinbarungen, die nicht schriftlich getroffen wurden, sind für SK-Benelux BV nur nach schriftlicher Bestätigung durch SK-Benelux BV bindend.
2. Die Verpflichtungen von SK-Benelux BV gehen nie weiter als von SK-Benelux BV schriftlich bestätigt.

Artikel 3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle schriftlichen Angebote von SK-Benelux BV sind unverbindlich und gültig für 14 Tage nach dem Datum, sofern im Angebot nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, erlischt das Angebot, es sei denn, es wurde schriftlich eine Verlängerung des Angebots vereinbart. Nach Ablauf des Angebots ist SK-Benelux BV berechtigt, das Angebot zu ändern.
2. Das Angebot basiert auf den Angaben des Auftraggebers, wobei sich SK-Benelux BV auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit verlassen kann.
3. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn sowohl der Kunde als auch SK-Benelux BV die Annahme des Angebots schriftlich unterzeichnet haben, im Folgenden als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet.

Artikel 4 Mitwirkung des Auftraggebers
1. Der Kunde wird SK-Benelux BV stets rechtzeitig alle Daten oder Informationen zur Verfügung stellen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages nützlich und erforderlich sind, und eine umfassende Zusammenarbeit leisten.
2. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der SK-Benelux BV bereitgestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen.
3. Verzögert sich die Ausführung des Vertrages, weil der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Artikel 4.1 nicht nachkommt oder die vom Kunden bereitgestellten Informationen nicht den Bestimmungen von Artikel 4.2 entsprechen, gehen die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggeber und SK-Benelux BV ist berechtigt, dadurch notwendig gewordene Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.

Artikel 5 Vollstreckung
1. SK-Benelux BV übernimmt eine Verpflichtung nach bestem Bemühen bei der Ausführung des Vertrags und wird diesen Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen gemäß den Anforderungen an eine gute Ausführung ausführen.
2. SK-Benelux BV wird die vernünftigen Wünsche des Kunden bei der Ausführung des Vertrages so weit wie möglich berücksichtigen, sofern dies nach Ansicht von SK-Benelux BV einer ordnungsgemäßen Ausführung des Vertrages förderlich ist.
3. Wenn und soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, hat SK-Benelux BV das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.

Artikel 6 Änderungen und Mehrarbeiten
1. Die Parteien können zwischenzeitlich vereinbaren, dass Ansatz und Umfang der Vereinbarung und/oder die daraus resultierenden Aktivitäten erweitert oder geändert werden. Zusätzliche Arbeiten werden grundsätzlich nur dann von SK-Benelux BV durchgeführt, wenn eine schriftliche weitere Vereinbarung von den Parteien unterzeichnet wurde.
2. Diese Mehrarbeit wird vom Auftraggeber nach den üblichen Sätzen von SK-Benelux BV vergütet.
3. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Änderungen der Arbeiten gemäß Artikel 6.1 den vereinbarten oder erwarteten Zeitpunkt der Vertragserfüllung beeinflussen können.
4. Wenn nach Meinung von SK-Benelux BV eine Änderung in der Umsetzung von
die Vereinbarung notwendig ist, um die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, ist SK-Benelux BV berechtigt, diese Änderung in Angemessenheit und Billigkeit vorzunehmen.

Artikel 7 Gebühr
1. Die Parteien können bei Vertragsabschluss einen Stundensatz oder ein Festhonorar vereinbaren.
Artikel 8 Preis und Zahlung
1. Die Zahlung durch den Auftraggeber hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung per Überweisung auf ein von SK-Benelux BV zu benennendes Bankkonto zu erfolgen.
2. Der Auftraggeber hat 50 % des vereinbarten Honorars im Voraus zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
3. Zahlt der Kunde die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug.SK-Benelux BV ist berechtigt, die Forderung abzutreten, in diesem Fall ist auch der Kunde dazu verpflichtet eine außergerichtliche Entschädigung zahlen
Inkassokosten, deren Höhe auf 15 % des geschuldeten Gesamtbetrags festgesetzt wird, sowie etwaige Rechtskosten.
4. Wenn der Auftraggeber einer Rechnung von SK-Benelux BV widerspricht, wird der Auftraggeber dies innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mitteilen. Der Auftraggeber hat bis zu 14 Tage nach Rechnungsdatum Zeit, diesen Einwand schriftlich zu begründen. Wenn der Kunde dem Obigen nicht nachgekommen ist, gilt die Rechnung als akzeptiert.
5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 9 Fristen
Die Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist berechtigt den Kunden nicht, den Vertrag zu kündigen oder den Kauf oder die Bezahlung von Dienstleistungen abzulehnen, es sei denn, er hat schriftlich eine angemessene Frist für die Lieferung gesetzt und SK-Benelux BV hat ihre Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist erfüllt diese Zeit auch nicht.

Artikel 10 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen von SK-Benelux BV ausgesetzt. In diesem Fall ist SK-Benelux BV verpflichtet, so schnell wie möglich zu liefern. Höhere Gewalt ist gleichzusetzen mit unvorhergesehenen Umständen in Bezug auf Personen und/oder Material, die SK-Benelux BV bei der Ausführung des Vertrags verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die so beschaffen sind, dass die Ausführung des Vertrags daher unmöglich ist oder werden kann in einem solchen Umfang erschwert und/oder unverhältnismäßig kostspielig wird, dass eine unverzügliche Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise von SK-Benelux BV nicht erwartet werden kann.
Als solche Umstände gelten: behördliche Maßnahmen, Betriebs-, Verkehrs- und/oder Transportstörungen, Störungen in der Anlieferung eines Fertigerzeugnisses, Roh- und/oder Hilfsstoffe, Krankheit des eingesetzten Personals, Streik, Aussperrung, Behinderung durch Dritte, beiderseits unvorhergesehene technische Komplikationen etc. Wenn SK-Benelux BV seine Verpflichtungen zu Beginn der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat, ist SK-Benelux BV berechtigt, die bereits gelieferte Ware separat in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob es sich um eine separate Transaktion handelte.

Artikel 11 Haftung
1. Sofern dies nach niederländischem Recht nicht möglich ist, ist die Haftung von SK-Benelux BV auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von seiner Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Sollte diese Versicherung aus welchen Gründen auch immer keine Zahlung leisten, ist jede Haftung auf den Ersatz des direkten Schadens bis maximal zur Höhe der bis zum Zeitpunkt des Fehlers deklarierten Vertragssumme beschränkt.
2. Die Gesamthaftung von SK-Benelux BV wegen zurechenbarer Vertragsverletzung ist auf den Ersatz des direkten Schadens beschränkt
bis maximal in Höhe der bis zum Zeitpunkt des Fehlers deklarierten Auftragssumme.
3. Bei Einsätzen mit einer Dauer von mehr als 1 Jahr ist die Vergütung auf maximal das 1-fache des Jahreshonorars begrenzt.
4. Die Haftung von SK-Benelux BV wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung tritt nur ein, wenn der Kunde SK-Benelux BV unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt und SK eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzt -Benelux BV versäumt es weiterhin schuldhaft, die Verpflichtungen auch nach Ablauf dieser Frist zu erfüllen.
5. SK-Benelux BV haftet nicht für Schäden, die durch das Versäumnis des Auftraggebers entstehen, rechtzeitig korrekte Informationen bereitzustellen, die SK-Benelux BV seiner Meinung nach für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages benötigt.
6. Abgesehen von der in Artikel 11 Absatz 1 genannten Haftung haftet SK-Benelux BV in keiner Weise für Schadensersatz gegenüber dem Kunden und/oder Dritten, unabhängig davon, auf welchem Grund eine Klage beruhen würde.
7. Ein Anspruch erlischt in jedem Fall, wenn SK-Benelux BV nicht innerhalb eines Jahres nach Entdeckung eines Ereignisses oder Umstands, der eine Haftung begründet oder begründen könnte, schriftlich über den Anspruch informiert wurde.

Artikel 12 Stornierung
SK-Benelux BV behält sich das Recht vor, Vereinbarungen ganz oder teilweise zu kündigen, wenn sich Gesetze, Vorschriften, Rechtsprechung oder (halb-)staatliche Richtlinien ändern, deren Einhaltung vernünftigerweise nicht mehr von SK-Benelux BV erwartet werden kann. In solchen Fällen muss SK-Benelux BV den Kunden schriftlich über die Stornierung informieren. Dieser hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel 13 Kündigung
Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben, oder gegen Zahlung des geschuldeten Betrags bis zum ursprünglichen Vertragsende, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine andere Zahlung vereinbart.

Artikel 14 Anwendbares Recht
Für alle Vereinbarungen gilt niederländisches Recht.

Artikel 15 Streitigkeiten
1. Alle Streitigkeiten zwischen SK-Benelux BV und dem Kunden, die sich aus dieser Vereinbarung oder daraus resultierenden Vereinbarungen und Urkunden ergeben können, werden in erster Instanz durch Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Zeeland-West beigelegt. Brabant.
2. Alle angemessenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Auftraggeber ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 16 Schlussbestimmung
1. SK-Benelux BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt immer die zuletzt registrierte Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Für den Fall, dass sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig oder vernichtet erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Anstelle der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmung(en) tritt dann eine rechtswirksame Bestimmung, die der unwirksamen bzw. aufgehobenen Bestimmung(en) nach Inhalt, Sinn und Wirkung am nächsten kommt.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SK-Benelux BV zu übertragen.